Bereits seit dem Jahr 2005 sind Behörden der Bundesverwaltung gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Internetangebote barrierefrei zu gestalten. Doch auch Betreiber kommerzieller Internetportale erkennen mehr und mehr die Notwendigkeit, ihre Inhalte auch körperlich benachteiligten Menschen zugänglich zu machen.
Immerhin leben Anfang 2010 allein in der Europäischen Union 50 Mio. Menschen mit Behinderungen. Das Internet stellt für diese Personengruppe eine zentrale Informations- und Interaktionsmöglichkeit dar.
Das Ziel von barrierefreien Internetseiten ist es, Menschen mit eingeschränkten körperlichen Möglichkeiten, einen vollständigen Zugang zu Onlinemedien zu ermöglichen. Hierbei kann bereits die Beachtung einiger grundlegender Maßnahmen die Benutzung einer Webseite deutlich vereinfachen. Klar strukturierte Texte können mit Hilfe einer Braillezeile oder eines Screenreaders in der logisch korrekten Reihenfolge wiedergegeben werden. Alternative Beschreibungstexte ermöglichen es sehbehinderten Menschen, den sinngemäßen Inhalt eingebundener Bilder zu erfassen. Skalierbare Schriftgrößen erleichtern zudem eine individuelle Anpassung an die jeweilige Sehstärke des Betrachters.